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Wer ist für die Berufsprüfung zugelassen
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer über die erforderlichen Modulabschlüsse (siehe nächste Frage) bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt und a) über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder einen gleichwertigen Abschluss und mindestens über drei Jahre Berufspraxis, davon mindestens ein Jahr im Bereich ASGS, verfügt, oder b) über eine gymnasiale Maturität, eine Fachmaturität, einen Fachmittelschulausweis oder einen gleichwertigen Abschluss und mindestens fünf Jahre Berufspraxis, davon mindestens ein Jahr im Bereich ASGS, verfügt, oder c) über einen Abschluss einer Hochschule und mindestens drei Jahre Berufspraxis, davon mindestens ein Jahr im Bereich ASGS verfügt
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Berufsprüfung ASGS (Stand 01.01.2023)
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